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Produktsicherheit: Wichtige Faktoren und Best Practices

In der heutigen Welt legt man großen Wert auf Produktsicherheit, um die Verbraucher zu schützen. Wenn Sie als Hersteller, Importeur oder Händler Produkte auf den deutschen Markt bringen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass alle Anforderungen in Bezug auf Verbraucherschutz und Sicherheit erfüllt sind. Das deutsche Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bietet den rechtlichen Rahmen dafür.

In der komplexen und anspruchsvollen Umgebung des Marktes spielt das Produktsicherheitsgesetz eine wichtige Rolle. Es stellt sicher, dass alle beteiligten Akteure ihre Verantwortung ernst nehmen und die Sicherheit der angebotenen Produkte gewährleisten. Als Akteur im Markt ist es Ihre Aufgabe, sich über die Vorschriften des ProdSG zu informieren und Bemühungen zu unternehmen, um die Anforderungen einzuhalten.

Was ist das Produktsicherheitsgesetz?

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) legt hohe Verbraucherschutz- und Sicherheitsstandards fest, die für alle Beteiligten, die Produkte auf dem deutschen Markt anbieten, gelten. Als Umsetzung europäischer Richtlinien, wie der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit und Binnenmarktrichtlinien, stellt das ProdSG einen wichtigen Rechtsrahmen dar. Beachtet man diese Vorschriften nicht, können Haftungsrisiken, Strafen und negative Auswirkungen auf das Image entstehen, welche die Existenz von Unternehmen gefährden. Die aktuelle Fassung des ProdSG ist online verfügbar.

An wen richtet sich das Produktsicherheitsgesetz?

Das Produktsicherheitsgesetz richtet sich an verschiedene Wirtschaftsakteure, um Verbraucherschutz zu gewährleisten. Zu diesen Akteuren gehören:

  • Hersteller: Personen, die Produkte herstellen, wiederaufbereiten oder wesentlich verändern. Sie können auch Produkte unter ihrem Namen oder ihrer Marke vermarkten.
  • Bevollmächtigte: Diese sind im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig und werden vom Hersteller beauftragt, dessen Verpflichtungen zu erfüllen. Sie dienen als Ansprechpartner für Behörden.
  • Einführer (Importeure): In der EU ansässige Personen, die Produkte aus Drittländern einführen. Sie müssen bestimmte Verpflichtungen erfüllen und dürfen nur sichere Produkte importieren.
  • Händler: Personen, die geschäftsmäßig Produkte auf dem Markt bereitstellen und nicht als Hersteller, Bevollmächtigte oder Einführer gelten. Händler dürfen keine unsicheren Produkte verkaufen.

Durch diese unterschiedlichen Rollen wird sichergestellt, dass Verbraucher geschützt sind und nur sichere Produkte auf dem Markt angeboten werden. Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes einzuhalten und die Sicherheit Ihrer Produkte zu gewährleisten.

Für welche Artikel ist das ProdSG relevant? Anwendungsgebiet und rechtlicher Rahmen

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bezieht sich hauptsächlich auf sichere Non-Food-Produkte in Deutschland. Es kommt zum Einsatz, wenn Produkte im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt zur Verfügung gestellt, präsentiert oder erstmalig benutzt werden.

Das ProdSG setzt verschiedene Rechtsvorschriften der Europäischen Union für das Inverkehrbringen und Bereitstellen von Produkten auf dem EU-Binnenmarkt in deutsches Recht um. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Allgemeine Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG
  • Niederspannungsrichtlinie für elektrische Betriebsmittel 2014/35/EU
  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

In manchen Fällen können allerdings weitergehende Anforderungen bezüglich Sicherheit und Gesundheit in anderen Rechtsvorschriften vorgeschrieben sein. Wenn für ein Produkt spezifische Regelungen gelten, wie beispielsweise die Maschinenrichtlinie, haben diese Vorrang. Allerdings kann das ProdSG dann zusätzlich angewendet werden.

Das ProdSG gilt nicht für die folgenden Produkte:

  • Antiquitäten
  • Gebrauchte Produkte, die vor der Verwendung repariert oder aufbereitet werden müssen, sofern der Verkäufer den Käufer darüber ausreichend informiert hat
  • Lebens- und Futtermittel, lebende Pflanzen und Tiere
  • Pflanzenschutzmittel
  • Medizinprodukte

Bei gebrauchten Produkten ist grundsätzlich darauf zu achten: Eine Nachrüstpflicht ergibt sich nur, wenn das Produkt nach dem aktuellen Erkenntnisstand als unsicher gilt.

Definitionen

Unter Produkten gemäß dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) fallen Waren, Stoffe oder Zubereitungen aus Fertigungsprozessen. Verbraucherprodukte sind speziell erwähnt und umfassen neue, gebrauchte oder wiederaufbereitete Gegenstände für Verbraucher oder solche, die von ihnen unter vorhersehbaren Bedingungen verwendet werden könnten. Dienstleistungsprodukte sind ebenfalls inbegriffen.

Bereitstellen auf dem Markt bezeichnet die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe von Produkten im europäischen Gemeinschaftsmarkt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit. Das Inverkehrbringen bedeutet die erstmalige Bereitstellung, wobei die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum einem neuen Produkt gleichgestellt wird.

Ausstellen ist definiert als Präsentation von Produkten für Werbezwecke oder zur Bereitstellung auf dem Markt, beispielsweise durch Aufstellen oder Vorführen.

Die Nutzung von Produkten wird vom Gesetzgeber in bestimmungsgemäße und vorhersehbare Verwendung unterschieden. Die bestimmungsgemäße Nutzung entspricht der vom Hersteller definierten oder üblichen Verwendung, während die vorhersehbare Nutzung sich aus anderen vernünftigerweise vorhersehbaren Anwendungsmöglichkeiten ergibt. Dies gewährleistet die Sicherheit der Produkte in ihrem Gebrauch und ihrer Anwendung.

Die Beachtung von Vorschriften und Rechtsvorschriften sowie EU-Rechtsvorschriften und Harmonisierungsrechtsvorschriften stellt die Konformität und Sicherheit von Produkten sicher. Die Einhaltung Europäischer Normen und Nationaler Normen ist ebenfalls entscheidend für die Bereitstellung sicherer Produkte.

Beurteilung der Sicherheit eines Produktes

Sicherheit eines Produktes

Bei der Bewertung der Sicherheit eines Produkts nach dem § 3 ProdSG müssen grundlegend vier Aspekte berücksichtigt werden:

  1. Eigenschaften des Produkts: Hierzu zählen Zusammensetzung, Verpackung und Anleitungen für Zusammenbau, Installation, Wartung und Nutzungsdauer.
  2. Wechselwirkungen mit anderen Produkten: Vor allem, wenn von einer Nutzung in Kombination mit anderen Produkten ausgegangen wird.
  3. Produktbezogene Angaben: Dazu gehören Aufmachung, Kennzeichnung, Warnhinweise, Anleitung zur Verwendung und Entsorgung sowie weitere produktbezogene Informationen.
  4. Verbraucherschutz und besondere Verwendergruppen: Die allgemeinen Sicherheitsanforderungen können mithilfe sogenannter harmonisierter Normen konkretisiert werden.

Falls ein Produkt besondere Regeln für eine sichere Verwendung oder Instandhaltung erfordert, sollte es eine deutsche Gebrauchsanleitung enthalten, die mögliche Gefahrenquellen und spezielle Sicherheitshinweise aufzeigt. Die Norm DIN EN 82079-1 kann als Orientierungshilfe für die Erstellung dienen.

Bei der täglichen Geschäftstätigkeit gilt es, Vorbereitungen zur Vermeidung von Risiken zu treffen. Dies kann durch Rücknahmen, Warnungen oder Rückrufaktionen geschehen. Um die Produktsicherheit zu überwachen, müssen der Hersteller, Bevollmächtigte und Einführer Stichproben durchführen und Beschwerden prüfen, gegebenenfalls auch ein Beschwerdebuch führen. Händler sollten über notwendige Maßnahmen informiert werden. Es wird dringend empfohlen, zur Erfüllung dieser Verpflichtungen eine schriftliche Risikoanalyse zu erstellen und auf dem aktuellsten Stand der Erkenntnisse zu halten.

Rückrufmanagement kann erheblichen Aufwand erfordern und sollte im Vorfeld geplant und ausgearbeitet werden. Ansprechpartner sollten benannt und ein Kommunikationsplan entwickelt werden, der festlegt, welche Zielgruppen kontaktiert werden sollen und auf welche Weise dies geschieht.

Falls ein bereits auf dem Markt befindliches Produkt tatsächlich eine Gefahr für die Sicherheit und Gesundheit der Verbraucher darstellt, muss umgehend die zuständige Marktüberwachungsbehörde informiert werden. Bei begründetem Verdacht auf Gesundheits- und Sicherheitsgefährdungen durch das eigene Produkt besteht die Pflicht zur Selbstanzeige gegenüber den Behörden. Dabei sollten insbesondere getroffene Maßnahmen zur Gefahrenabwehr angegeben werden.

ProdSG in der Praxis

Kennzeichnung von sicheren Produkten

Um den Pflichten des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) gerecht zu werden, ist es wichtig, nur sichere Produkte auf den Markt zu bringen. Stellen Sie sicher, dass Sie eine Risikobewertung vor der Markteinführung durchführen.

Sicherheitsregeln für Unternehmen

Folgen Sie diesen Maßnahmen, um Haftungsrisiken unter vernünftigerweise vorhersehbaren Anwendungen eines Produktes zu minimieren:

  • Verwenden Sie ein ganzheitliches Risikomanagement. Untersuchen Sie alle potenziellen Fehlerquellen, insbesondere bei fremdproduzierten Teilen eines Produktes, und beachten Sie alle Phasen der Anwendung.

  • Beachten Sie die Pflichten gemäß § 6 ProdSG beim Bereitstellen des Produktes auf dem Markt.

  • Holen Sie externen Rat von Behörden und Organisationen ein, insbesondere für Produkte, die Sie in Drittländern verkaufen.

  • Berücksichtigen Sie die Perspektive des Verbrauchers. Rechnen Sie bei Ihren Produkten auch mit einer anderen Verwendung durch den Verbraucher, insbesondere bei sog. Migrationsprodukten.

  • Prüfen Sie jede Änderung eines Produktes unter Sicherheitsaspekten.

  • Beheben Sie jeden Fehler sofort. Ein Warnhinweis allein genügt nicht.

  • Achten Sie auf eine vollständige Dokumentation von Gebrauchsanweisungen, Sicherheitshinweisen, Produktbeschreibungen und technischen Daten.

  • Im Schadensfall haften Sie als Hersteller. Sie können sich nicht darauf berufen, dass Sie ein Produkt auf Wunsch des Kunden gefertigt haben. Informationen zur Produkthaftung können hier gefunden werden.

Zusätzlich ist die Marktüberwachung relevant, um die Einhaltung der Sicherheitsregeln zu überprüfen. Unternehmen müssen mit Sanktionen wie Bußgeldern rechnen, wenn sie gegen das ProdSG verstoßen. Sie sollten daher sofortige Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu minimieren und die Sicherheit Ihrer Produkte zu gewährleisten.

Wie wir von Theta consulting dir helfen können

Jedes Produkt ist individuell und einzigartig in seiner Beschaffenheit.

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